AGB

Allgemeine Bedingungen für Leistungen und Zahlungen

Nachstehende Bedingungen gelten für den uns erteilten Auftrag, sowie für alle zukünftigen Aufträge. Mit der Auftragserteilung, spätestens durch die Annahme der Lieferung gelten sie als anerkannt.

Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Rechswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Die Angebote sind freibleibend, sie stehen unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit, insbesondere der Belieferung durch unserer Vorlieferanten.

Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichte, Maße, Beschreibungen von Produkten und Leistungen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht verbindlich bezeichnet sind. Alle Eigentums- und Urheberrechte an dem Angebot und sämtlichen Unterlagen bleiben vorbehalten.

Liefertermine, Lieferfristen sowie Termine zur Ausführung sonstiger Leistungen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Sie werden nach Möglichkeit eingehalten.

Eventuell eintretende Verzögerungen, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht verhindert werden konnten, unabhängig davon, ob sie bei Vorlieferanten oder Tranporteuren eingetreten sind, entbinden uns ohne die Verpflichtung zum Schadensersatz auszulösen, von der Einhaltung der Termine und berechtigen uns ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Teillieferungen sind zulässig. Sollten Teillieferungen erfolgen, so sind jeweils angemessene Teilzahlungen zuleisten. Geschieht das nicht, entfallen etwaige Skontoansprüche.

Die Versendung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Eine Transportversicherung wird von uns nicht abgeschlossen. Transportschäden sind nach eintreffen der Ware sofort bei der Bahn, bei der Post bzw. beim jeweiligen Spediteur zu reklamieren.

Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum  unter Abzug von 2% Skonto, nach 20 Tagen ohne Abzug fällig. Zahlungen für Servicerechnungen haben sofort ohne Skontoabzug zu erfolgen. Kommt der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber ich Höhe dvon 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz, zu verlangen. 

Aufrechnung und Geltendmachung eines zurückbehaltungsrechtes durch den Besteller sind nur dann zulässig, wenn die Forderungen unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.

Die Lieferung von Ersatzteilen erfolgt unfrei. Bei Express oder Eillieferungen sind die entstehenden Mehrkosten vom Besteller zu tragen. Die Preise verstehen sich incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Beanstandungen jeder Art können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb einer Woche nach Empfang unter Beifügung des Lieferscheines schriftlich an uns erfolgen. Bei nicht sofort erkennbaren Mängeln berechnet sich die Frist ab dem Zeitpunkt, in dem der Abnehmer von dem Mangel Kenntnis nehmen kann. Im Fall ordnungsgemäßer, berechtigter Rüge übernehmen wir nach unserer Wahl kostenlosen Ersatz oder Instandsetzung oder erteilen Gutschrift.. Die Reparatur kann entweder vor Ort durchgeführt werden oder wir können die portofreie Rücksendung der mangelhaften  Teile verlangen.

Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:

.- unrichtige Behandlung

.- nichtbeachtung der Montage, Bertriebs- und Unterhaltsvorschriften

.- Außergewöhnliche Beanspruchung

.- Eingriffe Dritter

Die gelieferte Ware bleibt bis zum restlosen  Ausgleich des für den Kunden bei uns geführten Kontos unser Eigentum. Das Eigentum geht also erst von dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem alle unsere Forderungen befriedigt sind, ohne das zwischenzeitlich für uns irgendwelche neue Forderungen entstanden sind.

Die Geltendmachung des Eigentumvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wird Ware aufgrund des Eigentumvorbehaltes zurückgenommen, so werden uns 15%  des jeweiligen Auftragswertes für unsere mit der Rücknahme verbundenen Kosten pauschal erstattet. Will der Besteller aus irgend einem Grund, den wir nicht zu vertreten haben, vom Vertrag zurücktreten, dann muß er ebenfalls 20% Abstand bezahlen, sowie eventuelle Forderungen der Vorlieferanten.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mainz. Wir können jedoch das Landgericht oder das örtlich für den Besteller zuständige Gericht anrufen. Bei Scheck oder Wechselklagen gilt daneben auch der gesetzliche Gerichtsstand. Die Gerichtsstandvereinbarung bezieht sich bei Privatpersonen und Minderkaufleuten nur auf das Mahnverfahren.